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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rocher
Group Immobilien & Hausverwaltung:
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden
Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von
diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer
Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über des betreffende
Objekt/Angebot.
1. Angebote: Unsere Angebote erfolgen
aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und
Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Vorkenntnis des
Angebotsempfängers Unsere Angebote sind
ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere
schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe
-auch auszugsweise - an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende
für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt. .
3. Tätigwerden für den anderen
Vertragspartner Wir sind berechtigt, auch für
den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/ Anderes
Geschäft Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch
berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes
zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der
Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht
wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer
bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das
beabsichtigte zustande kommt.
5. Vorkenntnis des
Angebotsempfängers Der Empfänger eines Angebots,
dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist
verpflichtet, uns dies unverzüglich –spätestens innerhalb von 3 Tagen -
schriftlich anzuzeigen. Unterläßt er diese Anzeige, ist er im Falle eines
Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der
vereinbarten Provision verpflichtet.
6 Provision Unser Provisionsanspruch
besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer
Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen
bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist
ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 3 Tagen nach
Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte
Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe
von 3,5 % p.a. über dem Basissatz fällig. Der Provisionsanspruch entfällt
nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt
oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu
vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren
Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen
Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein
Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden. Wird der Vertrag zu anderen
als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er
über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so
berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende
Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich
vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen
wird.
7. Provisionssätze
Die Proviosion betragen - soweit nicht anders ausgewiesen -:
- für die Vermietung von Wohnraum:
2,38 NKM inkl. MwSt.
- für die Vermietung von Gewerberaum: 3 NKM zzgl.
MwSt.
- bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe:
KP bis 50.000 € : Pauschal 2.900 € zzgl.MwSt.
KP ab 50.000 € : 3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt.
8. Vertragsverhandlungen und
Abschluß Wir sind berechtigt, beim
Vertragsschluß anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig
mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des
Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen
Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluß ohne unsere Anwesenheit, so
ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die
Vetragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern Sie
können uns schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerverträgen
besteht grundsätzlich unsererseits keine
Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen die
schriftliche Zustimmung der Roucher Group.
10. Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber Auftragnehmer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
11. Salvatorische
Klausel Sollte eine Bestimmung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer
Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
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